Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
Juni 2025
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“, „Lizenz“) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der NEVO Group GmbH, Murtalstraße 641, 5582 St. Michael im Lungau, Österreich („NEVO Group“, „Lizenzgeber“, „wir“, „unser“), und dem Endbenutzer („Benutzer“, „Lizenznehmer“, „Sie“) hinsichtlich der Nutzung der Software und digitalen Produkte der NEVO Group.
Durch das Herunterladen, Installieren, Zugreifen oder Verwenden der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) einverstanden. Wenn Sie nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht installieren oder verwenden.
1. Definitionen
„Software“ bezeichnet jedes digitale Produkt, jede webbasierte Anwendung, jede SaaS-Plattform, jede herunterladbare Software, jedes Skript, jeden Code oder jedes Tool, das von der NEVO Group GmbH unter Lizenz bereitgestellt wird.
Der Begriff „Lizenznehmer“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen dieses Vertrags auf die Software zugreift oder sie nutzt.
„Dokumentation“ bezeichnet Benutzerhandbücher, Anleitungen und andere schriftliche oder digitale Ressourcen, die mit der Software bereitgestellt werden.
2. Erteilung der Lizenz
Die NEVO Group GmbH gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche und beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich für Ihre persönlichen oder internen Geschäftszwecke, wie in der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot oder der Vereinbarung dargelegt.
Diese Lizenz gewährt Ihnen keinerlei Rechte an:
Die Software darf nicht vervielfältigt, verbreitet oder unterlizenziert werden;
Die Software zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren;
Ändern, übersetzen oder abgeleitete Werke erstellen;
Entfernen oder verändern Sie jegliche Eigentumshinweise oder Markenzeichen.
Alle Rechte, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben der NEVO Group vorbehalten.
3. Eigentum und geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum der Software, einschließlich aller damit verbundenen Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und Marken, sind und bleiben alleiniges Eigentum der NEVO Group und/oder ihrer Lizenzgeber.
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) überträgt dem Nutzer keinerlei Eigentums- oder sonstige Schutzrechte. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
4. Zulässige Nutzung
Sie können:
Nutzen Sie die Software für ihren vorgesehenen geschäftlichen oder persönlichen Zweck;
Zugriff und Betrieb der Software auf zulässigen Geräten oder Webplattformen;
Erstellen Sie Konten für Teammitglieder (sofern dies in der jeweiligen Lizenzstufe zulässig ist).
Sie müssen sicherstellen, dass alle Nutzer diese EULA einhalten. Im Falle eines Verstoßes behält sich die NEVO Group das Recht vor, den Zugang zu sperren oder zu beenden.
5. Einschränkungen
Sie stimmen zu, Folgendes zu unterlassen:
Zugriffskontrollen oder Authentifizierungsmechanismen umgehen;
Schadcode einschleusen, Sicherheitslücken ausnutzen oder unbefugten Zugriff versuchen;
Die Software darf nicht in einer Weise verwendet werden, die gegen geltende Gesetze verstößt, einschließlich Datenschutzbestimmungen, Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums oder Exportkontrollbestimmungen;
Sie dürfen Ihre Lizenz, Ihre Zugangsdaten oder Ihren Zugang nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist vertraglich gestattet.
6. Aktualisierungen und Support
Die NEVO Group kann nach eigenem Ermessen Software-Updates, Patches oder Upgrades bereitstellen. Für diese Updates können zusätzliche Bedingungen gelten.
Obwohl die NEVO Group eine hohe Zuverlässigkeit anstrebt, besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung von fortlaufendem Support, Wartung oder Updates, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart (z. B. durch eine Service Level Agreement oder einen Supportplan).
7. Data Privacy and Processing
Die Nutzung der Software kann die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten. Die NEVO Group verarbeitet diese Daten gemäß ihrer Datenschutzrichtlinie und den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, DSG).
Soweit anwendbar, können mit Geschäftskunden Datenverarbeitungsvereinbarungen (DPAs) abgeschlossen werden, um die Beziehung gemäß Art. 28 DSGVO abzubilden.
8. Laufzeit und Kündigung
Diese Lizenz bleibt weiterhin gültig:
Bei einmaligen Käufen: bis zur Kündigung durch eine der Parteien;
Für Abonnements: für die Dauer des aktiven Abonnements.
Die NEVO Group kann diese Lizenz mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung kündigen:
Wenn Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen;
Wenn Sie die Software in einer Weise verwenden, die der NEVO Group, ihren Benutzern oder Systemen Schaden zufügt;
Bei Ablauf oder Nichtzahlung der Abonnementgebühren.
Nach Beendigung des Vertrags müssen Sie die Nutzung der Software vollständig einstellen und alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien löschen.
9. Gewährleistungsausschluss
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Software „wie besehen“ und ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt.
Die NEVO Group lehnt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Eignung für einen bestimmten Zweck,
Nichtverletzung,
Genauigkeit oder Zuverlässigkeit,
Kontinuierliche Verfügbarkeit oder Betriebszeit.
Von der NEVO Group erteilte mündliche oder schriftliche Informationen begründen keine Gewährleistung, es sei denn, sie werden formell in einen unterzeichneten Vertrag aufgenommen.
10. Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet die NEVO Group nicht für:
Indirekte oder Folgeschäden;
Verlust von Gewinnen, Daten oder Geschäftsmöglichkeiten;
Schadensersatz, der den Gesamtbetrag übersteigt, der in den letzten 12 Monaten für die Lizenz gezahlt wurde.
Diese Einschränkung gilt nicht in folgenden Fällen:
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit,
Personenschaden oder Tod, der durch ein Verschulden der NEVO Group verursacht wurde,
Haftung nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz (PHG),
Zwingende Rechtsbehelfe nach der DSGVO bei Verstößen gegen den Datenschutz.
11. Exportkonformität
Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Software Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen unterliegen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Dual-Use-Bestimmungen und das US-Exportkontrollrecht.
Sie versichern und gewährleisten, dass Sie sich nicht in einem Land befinden, das einem Embargo der EU oder der USA unterliegt oder als „terrorunterstützendes“ Land eingestuft ist, und dass Sie die Software nicht unter Verstoß gegen geltende Exportgesetze verwenden werden.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem österreichischen Recht und ist nach diesem auszulegen, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz der NEVO Group GmbH, sofern nicht zwingende Verbraucherschutzgesetze etwas anderes vorsehen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags für rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
14. Vollständige Vereinbarung
Diese EULA bildet zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie der NEVO Group die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Software und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen.
15. Kontakt
NEVO Group GmbH
Murtalstraße 641, 5582, St. Michael im Lungau
Email: hello@nevogroup.at
Website: https://nevogroup.at